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Die Deutsche Bauwirtschaft zur Empfehlung der Mindestlohnkommission



Die Entscheidung über die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist gefallen. Nach Angaben der Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, steht die Lohnuntergrenze für die Jahre 2026 und 2027 fest: Zum 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, am 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung um 70 Cent auf 14,60 Euro vorgesehen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, appelliert an die Politik, diese Empfehlung zu respektieren: „Die Mindestlohnkommission hat ihren Auftrag erfüllt und einen Vorschlag zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre vorgelegt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erwartet, dass die Politik dieses Ergebnis akzeptiert. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die sehr ambitionierten Erhöhungen von 8,4 % und 5,0 % zahlreiche Tarifverträge im Bau- und Ausbaugewerbe betreffen. Für die betroffenen Betriebe stellen diese Steigerungen eine erhebliche Belastung dar, die sich auch auf die Baukosten auswirken könnte. Deutschland ist stets gut damit gefahren, wenn sich die Politik nicht in die Lohnfindung eingemischt, sondern diese Aufgabe den dafür laut Grundgesetz zuständigen Tarifpartnern – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – überlassen hat.“

 

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.



 

 
 
 

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