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Bauwirtschaft zum Gebäudeenergiegesetz: Technologieoffenheit bleibt oberstes Gebot



Zur heutigen ersten Lesung des von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft:


„Es ist gut, dass die Ampelkoalition für mehr Klarheit in der Diskussion zum Gebäudeenergiegesetz gesorgt hat. Vor allem die von uns geforderte engere Verzahnung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz war und ist notwendig. Auch wenn das GEG wie aktuell geplant zum 1.1.2024 in Kraft tritt, greift die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energien erst, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Allein diese entzerrten Übergangsfristen haben schon zu einem lauten Aufatmen der Gebäudeeigentümer (und Betriebe) geführt. Jetzt stimmt die Reihenfolge, denn in Kenntnis der kommunalen Wärmeplanung können die Eigentümer tatsächlich beurteilen, welche Energieversorgungslösung die beste für ihr Gebäude ist.


Oberstes Gebot bleibt die Technologieoffenheit, die konsequent und diskriminierungsfrei im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden muss, damit für jedes Gebäude die wirtschaftlichste, klimafreundliche Heizungstechnologie genutzt werden kann.


Jetzt muss das Gesetz noch zügig verabschiedet werden, damit wir uns endlich der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz widmen können, die bisher völlig hinten runtergefallen ist."



 
 
 

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